Was ist Osteopathie?

Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von körperlichen Beschwerden dient. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet - im Zusammenspiel von Körper und Seele. Ein osteopathisch arbeitender Therapeut behandelt ausschließlich mit seinen Händen. Die Durchführung osteopathischer Behandlungen setzt jahrelanges Training der Tastfähigkeit voraus.

Osteopathisch gesehen ist der Körper ein Ganzes - verbunden über zahlreiche Strukturen stehen Organe, Muskeln, Nerven, Knochen, Blutgefäße… miteinander in Verbindung. Gerät ein System in eine Dysfunktion, ein Ungleichgewicht oder in eine mangelnde Beweglichkeit der einzelnen Strukturen, so kann dies Auswirkungen über zahlreiche Verbindungen auf den gesamten Körper haben. 

Grenzen der Osteopathie

Es entstehen Gewebespannungen und darauf folgend Funktionsstörungen im Organismus. Wenige Dysfunktionen kann der Körper in der Regel kompensieren. Entstehen eine Vielzahl an Fehlfunktionen, so kann der Organismus dies - aus Sicht der Osteopathie - nicht mehr kompensieren. In der Folge entstehen körperliche Beschwerden. Ziel der osteopathischen Behandlung ist es durch eine Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Struktur dem Körper die Möglichkeit zu geben sich selber wieder in sein eigenes Gleichgewicht zu bringen. So beschränkt sich die osteopathische Therapie nicht auf die Behandlung einzelner Strukturen, sondern vielmehr auf den Menschen als Ganzen. Die Beseitigung von Symptomen ist nicht das Ziel der osteopathischen Behandlung, sondern nur ein Ergebnis der Auflösung von eingeschränkten Gewebebeweglichkeiten. 
 

Es gibt viele Indikationen bei denen eine osteopathische Behandlung sinnvoll sein kann. Die Osteopathie hat jedoch auch Grenzen. Grenzen der Osteopathie liegen da, wo die natürlichen Selbstheilungskräfte des Körpers nicht ausreichen um den Körper ins Gleichgewicht zu bringen oder dort, wo keine körperlichen oder organischen Erkrankungen vorliegen, wie beispielsweise bei psychischen Erkrankungen. Weitere Beispiele hierfür sind: Schlaganfälle, Infektionen oder strukturelle Erkrankungen wie Krebs. Auch körperlicher Verschleiß oder Schäden im strukturellen System können durch Osteopathie nicht rückgängig gemacht werden.

 

In vielen Fällen hilft Osteopathie jedoch als begleitende Therapie immer unter Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt.

Ihre osteopathische Behandlung

Ich begleite in meiner Praxis Erwachsene, Schwangere, Kinder, Kleinkinder, Babys und Neugeborene. Babys und Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und bedürfen daher ganz besonderer Aufmerksamkeit und besonderer Kenntnisse.

Dauer

Kinder: 30-45 Minuten
Erwachsene: ca. 45 Minuten

Die Vor- und Nachbereitung eines Termins dauert zusätzlich ca. 15 Minuten.

Ersttermin

Anamnese, Untersuchung, Behandlung

Der Ersttermin besteht aus einem ausführlichen Gespräch, zu welchem Sie gerne auch ärztliche Untersuchungsbefunde und Berichte mitbringen dürfen, einer umfassenden körperlichen Untersuchung, einer Erläuterung der osteopathischen Verdachtsdiagnose und einer sich anschließenden Anbehandlung der körperlichen Funktionsstörungen.

Folgetermin

Verkürztes Update der Situation, ausführliche Behandlung

Bei allen weiteren Terminen findet erneut eine kurze Besprechung der aktuellen Problematik statt, eine verkürzte Untersuchung und eine ausführliche osteopathische Behandlung. 

Zur Kostenübernahme
 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) erstatten i.d.R. anteilig Kosten bei osteopathischen Behandlungen, dies gilt jedoch nicht für jede Krankenkasse. Ich erfülle für die Kostenerstattung durch die GKVs alle erforderlichen Voraussetzungen. Bei vielen Krankenversicherungen wird für die Kostenübernahme ein Empfehlungsschreiben durch den behandelnden Arzt benötigt. Lassen Sie sich dieses bitte unbedingt VOR dem ersten Behandlungstermin ausstellen. Die Kosten werden andernfalls nicht von der Krankenkasse übernommen. 

 

Abgeschlossene Zusatzversicherungen für Heilpraktiker decken zum Teil ebenfalls die Kosten für osteopathische Behandlungen (Kostenerstattung nach GebüH).

Private Krankenversicherungen/ Beihilfe

Patienten die privat und/oder über die Beihilfe versichert sind erhalten in der Regel ebenfalls eine anteilmäßige Kostenerstattung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte klären Sie unbedingt VOR dem ersten Termin ob Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind! Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag. 

 

Es wird keine Überweisung durch den Arzt benötigt.

Bitte beachten Sie:

Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Bitte kommen Sie zum vereinbarten Termin pünktlich um die für Sie reservierte Behandlungszeit voll ausnutzen zu können.

Sollten Sie eine Behandlung nicht wahrnehmen können, bitte ich um möglichst frühzeitige Benachrichtigung, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen ansonsten die Behandlungskosten in Rechnung stellen muss.

Ob gesetzlich, privat oder über eine Zusatzversicherung versichert, bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld Ihrer Behandlung bei Ihrer Versicherung ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Kosten für osteopathische Behandlungen übernommen werden. Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler zu mir kommen.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Abrechnung wenden Sie sich gerne an mich.

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